Allgemeine
Geschäftsbedingungen.
Gute Geschäftsbeziehungen sind klar und fair geregelt. Nachstehend finden Sie die Grundlage für unseren gemeinsamen Weg zu Ihrem Recht.
Mit den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fairtrag (in der Folge kurz: Fairtrag oder wir) vereinbaren wir die Grundlage für unsere Zusammenarbeit bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
Damit Sie schnell finden, was Sie suchen, ist der nachstehende Text mit Überschriften und Einleitungen gegliedert. Diese dienen Ihrer Orientierung und definieren oder begrenzen nicht den Inhalt.
Abschnitt I — Rechtsgrundlagen und Vertragsabschluss
Klarheit und Fairness sind das Fundament jeder guten Geschäftsbeziehung. Informieren Sie sich über die Rechtsgrundlage unserer Vereinbarung und wie unser Vertrag geschlossen wird.
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus dem Mietverhältnis — insbesondere bei überhöhten Betriebskosten, unwirksamen Mietvertragsklauseln und fehlerhaften Mietzinsvorschreibungen — gegen Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung. Rechtliche Grundlagen für unsere Leistungen sind:
- Unsere Auftragsbestätigung an Sie,
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und
- die Beschreibung unseres Services auf unserer Website.
Verbraucher: Zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes oder sonstige zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen gehen diesen AGB vor.
1.2. Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst und Beschwerden werden von uns durchgängig in deutscher Sprache angeboten.
§ 2 Vertragsabschluss
Wie und wann kommt unser Vertrag zustande?
2.1. Mit der elektronischen Einreichung Ihres Mietvertrages und/oder Ihrer Betriebskostenabrechnung bei uns geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab, an das Sie 14 Tage gebunden sind. Die von uns verschickte Eingangsbestätigung oder allfällige Informationsnachfragen (Unterlagen, Daten etc.) stellen noch keine Annahme Ihres Angebots dar.
2.2. Mit der Übergabe Ihres Falles an die von uns beauftragten Rechtsanwälte und Ihre Verständigung durch uns oder die Rechtsanwälte gilt Ihr Angebot als angenommen und der Vertrag als abgeschlossen.
Verbraucher: Beachten Sie Ihr gesetzliches Widerrufsrecht. Näheres finden Sie unter § 12 dieser AGB.
Abschnitt II — Unsere Leistungen und Ihr Kostenrisiko
Die Durchsetzung von Mieteransprüchen erfordert umfangreiches Wissen, ist zeitintensiv und kann nervenaufreibend sein. Wir unterstützen Sie mit unserem Know-How und dem rechtlichen Know-How unserer Vertragsanwälte.
§ 3 Leistungen und Pflichten
Was machen wir für Sie? Was machen wir nicht?
3.1. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Rückzahlung überhöhter Betriebskosten, Mietzinsminderung und Beseitigung unwirksamer Mietvertragsklauseln — nebst sämtlichen zugehörigen Nebenforderungen und Zinsen (in der Folge kurz: Forderung). Wir werden als Unternehmen für Sie ausschließlich besorgend sowie im Rahmen der Erhebung, Aufbereitung und Verwaltung Ihrer Daten tätig.
3.2. Weitere Ansprüche — insbesondere Räumungsstreitigkeiten, Mängelrügen, Schadenersatz aus dem Mietverhältnis oder Ansprüche gegenüber Dritten — werden von uns nicht bearbeitet.
3.3. Eine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung wird von Fairtrag keinesfalls erbracht und auch nicht geschuldet. Wir nehmen insbesondere keine rechtliche Vorprüfung Ihrer Ansprüche vor. Die rechtliche Beurteilung und Durchsetzung erfolgt ausschließlich durch die von uns beauftragten Rechtsanwälte.
§ 4 Vertragsanwälte und Kostenrisiko
Wie werden Ihre Ansprüche durchgesetzt und wer trägt das Kostenrisiko?
4.1. Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erfolgt durch einen oder mehrere von Fairtrag ausgewählte, zugelassene Rechtsanwälte (nachfolgend „Vertragsanwälte" genannt).
4.2. Wir sind ohne vorherige weitere Abstimmung mit Ihnen berechtigt, mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Forderung Vertragsanwälte für Sie zu beauftragen und die von Ihnen übermittelten Informationen und Daten an diese weiterzuleiten. Sie stimmen der Beauftragung der Vertragsanwälte — sowohl mit der außergerichtlichen als auch der gerichtlichen Durchsetzung der Forderung, insbesondere der Einbringung von Klagen, Anträgen bei der Schlichtungsstelle oder sonstigen Behörden — und der Übermittlung von Informationen und Daten ausdrücklich zu.
4.3. Durch die Beauftragung der Vertragsanwälte kommt ein Vollmachtsverhältnis zwischen Ihnen und dem jeweiligen Vertragsanwalt zustande.
4.4. Werden die Vertragsanwälte von uns beauftragt, sind wir verpflichtet, Sie von den Kosten der Vertragsanwälte sowie von allen damit verbundenen Kosten der Rechtsverfolgung — einschließlich der Gerichtskosten, Pauschalgebühren und der gegnerischen Rechtsanwaltskosten — freizustellen und Sie diesbezüglich schad- und klaglos zu halten, sofern diese aufgrund gerichtlicher Entscheidung von Ihnen zu tragen oder gegenüber dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung nicht durchsetzbar sind (Übernahme des Kostenrisikos).
4.5. Gerichtsgebühren und Sachverständigenkosten werden von uns vorfinanziert. Sollte der Vermieter oder die Hausverwaltung einen Ersatz der Kosten der Vertragsanwälte oder sonstige Kostenersatzansprüche leisten, dient dieser zur Abdeckung der von uns vorfinanzierten Kosten. Sie haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatz der Provision gemäß § 6.1.
4.6. Für die erfolgreiche Durchsetzung Ihres Anspruchs benötigen wir bzw. die Vertragsanwälte personenbezogene Daten von Ihnen. Zu diesem Zweck erteilen Sie uns bzw. den Vertragsanwälten eine Vollmacht zur Einholung notwendiger Auskünfte. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
4.7. Die Vertragsanwälte sind im Rahmen eines wirtschaftlichen und gewissenhaften Ermessens bei der Entscheidung über die Art und Weise der Durchsetzung frei.
4.8. Wir und/oder die beauftragten Vertragsanwälte haften — soweit gesetzlich zulässig — außer bei Personenschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche sind binnen sechs Monaten (Unternehmer) oder einem Jahr (Verbraucher) nach Beendigung des Vertrages gerichtlich geltend zu machen, widrigenfalls diese verfallen.
Abschnitt III — Ihre Mitwirkung
Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche geht schnell und einfach. Wir sind dafür aber auf Ihre Informationen angewiesen.
§ 5 Mitwirkung
Welche Informationen und Unterlagen werden benötigt?
5.1. Sie werden uns und die Vertragsanwälte bei der Durchsetzung der Forderung unterstützen und sämtliche Ihnen bekannten und relevanten Daten und Informationen zur Verfügung stellen, insbesondere:
- Mietvertrag (Original oder Kopie)
- Betriebskostenabrechnungen (letzte 3 Jahre, falls vorhanden)
- Mietzinsvorschreibungen und Zahlungsbelege
- Bisherige Korrespondenz mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung
- Ggf. Wohnungsgrundriss oder Nutzflächenberechnung
Auf Nachfrage werden Sie zugehörige Unterlagen während der gesamten Vertragslaufzeit uns oder den Vertragsanwälten überlassen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, ist Fairtrag neben der Kündigung aus wichtigem Grund auch berechtigt, einen Kostenbeitrag in Höhe von 36,– € inkl. USt. zu fordern.
5.2. Sie versichern durch die Akzeptanz dieser AGB, dass Sie sämtliche Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht haben, dass Sie Mieterin bzw. Mieter der betreffenden Wohnung sind und dass Sie keine über Ihre Angaben hinausgehenden Rückzahlungen oder Einigungen mit dem Vermieter erzielt haben.
5.3. Sie sind verpflichtet, uns und die Vertragsanwälte unverzüglich zu informieren, wenn Zahlungen des Vermieters oder der Hausverwaltung direkt an Sie geleistet werden. Sie erteilen Ihre ausdrückliche Zustimmung, dass der Vermieter bzw. die Hausverwaltung ausschließlich an uns und/oder die Vertragsanwälte schuldbefreiend leisten kann.
5.4. Sie verpflichten sich für die Dauer der Vertragslaufzeit, ohne Zustimmung von uns keine eigenen rechtlichen Schritte bezüglich der vertragsgegenständlichen Forderung zu unternehmen. Soweit der Vermieter, die Hausverwaltung oder deren Vertreter mit Ihnen in Kontakt treten, werden Sie uns unverzüglich in Kenntnis setzen.
5.5. Sie verpflichten sich, die vertragsgegenständliche Forderung nur mit vorheriger Einwilligung von uns an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.
Abschnitt IV — Das Erfolgsentgelt
Wenn es ums Geld geht, sind klare Vereinbarungen wichtig. Sie zahlen nur im Erfolgsfall.
§ 6 Entgelt und Abrechnung
Wie hoch ist unser Entgelt?
6.1. Für unsere Leistungen erhalten wir ein pauschales, erfolgsabhängiges Entgelt in Höhe von 35 % (inkl. USt.) der vom Vermieter oder der Hausverwaltung tatsächlich geleisteten Rückzahlung — ohne Zinsen und allfälliger Nebenforderungen.
Kein Erfolg = keine Kosten. Kann die Forderung nicht durchgesetzt werden, fallen für Sie keinerlei Kosten an.
6.2. Wir und/oder die Vertragsanwälte sind berechtigt, unser Entgelt von den Zahlungen in Abzug zu bringen, die vom Vermieter oder der Hausverwaltung an uns oder die Vertragsanwälte geleistet werden. Nach Erhalt der Forderung werden wir den entsprechend verringerten Betrag auf ein von Ihnen angegebenes Konto überweisen. Sie erhalten von uns eine entsprechende Abrechnung.
6.3. Wird eine falsche Kontoverbindung von Ihnen angegeben und wurde auf dieses Konto überwiesen, gilt die Zahlungsverpflichtung von Fairtrag als erfüllt. Mit Bekanntgabe einer Kontoverbindung erklären Sie, über das Konto und die Entschädigung verfügungsberechtigt zu sein.
6.4. Sollten Sie eine Rückzahlung direkt vom Vermieter oder der Hausverwaltung erhalten, sind Sie verpflichtet, unser Entgelt binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt an uns zu bezahlen.
6.5. Auf Ihre Anfrage werden wir den überwiesenen Betrag aufschlüsseln und den tatsächlich erhaltenen Erstattungsbetrag gerne nachweisen.
6.6. Die vom Vermieter geleisteten Verzugszinsen stehen zur Gänze Ihnen zu.
Abschnitt V — Vertragsbeendigung
Der beste Grund für eine Vertragsbeendigung ist Ihr Erfolg.
§ 7 Rücktritt und Vertragsbeendigung
Wann und wie kann ich vom Vertrag zurücktreten?
7.1. Unternehmer: Sie sind berechtigt, binnen sieben Werktagen von diesem Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Frist berechnet sich ab dem Vertragsabschluss gemäß § 2. Samstage, Sonn- und Feiertage werden nicht eingerechnet.
Verbraucher: Beachten Sie abweichend Ihr gesetzliches Widerrufsrecht unter § 12.
Was sind die Gründe für eine Vertragsbeendigung?
7.2. Das Vertragsverhältnis endet, wenn die Forderung durch den Vermieter oder die Hausverwaltung bezahlt wurde und wir den anteiligen Betrag an Sie weitergeleitet haben.
7.3. Das Vertragsverhältnis endet weiters durch Erklärung von uns, dass die Forderung wegen Aussichtslosigkeit nicht weiter durchgesetzt werden kann. Die Beurteilung erfolgt durch die Vertragsanwälte.
7.4. Wurden die Vertragsanwälte innerhalb von sechs Wochen nach Auftragserteilung nicht aktiv oder wurde innerhalb von 24 Monaten keine Begleichung der Forderung erreicht, steht Ihnen ein ordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und entfaltet sofortige Wirkung.
7.5. Im Übrigen ist das Vertragsverhältnis von beiden Seiten aus wichtigem Grund kündbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Sie gegenüber uns oder den Vertragsanwälten falsche Angaben gemacht haben oder angeforderte Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht haben.
7.6. Mit Rücktritt oder Beendigung des Vertrages zwischen Ihnen und uns endet auch das Vertragsverhältnis zum Vertragsanwalt. Der Vertragsanwalt ist jedoch weiterhin berechtigt, von uns bevorschusste Kosten einbringlich zu machen.
Abschnitt VI — Schlussbestimmungen
§ 8 Anwendbares Recht
8.1. Für sämtliche sich aus den Verträgen zwischen Fairtrag und dem Auftraggeber ergebenden Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Verbraucher: Es gilt das jeweilige Recht entsprechend der zwingenden Verweisungsnormen.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist, soweit gesetzlich — insbesondere konsumentenschutzrechtlich — zulässig, der Sitz von Fairtrag in Wien.
9.2. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so kann für eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel sein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung liegt.
§ 10 Schriftform
10.1. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen, soweit gesetzlich zulässig, der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
§ 11 Salvatorische Klausel
11.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Teile. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten jene, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung und der Absicht der Parteien am nächsten kommen.
Abschnitt VII — Widerrufsbelehrung
§ 12 Widerrufsrecht (Verbraucher)
12.1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
12.2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren:
FairtragWien, Österreich
E-Mail: kontakt@fairtrag.at
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absenden.
§ 13 Folgen des Widerrufs
13.1. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
13.2. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns vom Widerruf unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht.
Stand: Mai 2026