Allgemeine
Geschäftsbedingungen.
Gute Geschäftsbeziehungen sind klar und fair geregelt. Nachstehend finden Sie die Grundlage für unseren gemeinsamen Weg zu Ihrem Recht.
Stand: Mai 2026
Anbieter: ADHELDEN LTD, 86-90 Paul Street, London, EC2A 4NE, England
E-Mail: kontakt@fairtrag.at
Company number: 17016208
Gute Geschäftsbeziehungen sind klar und fair geregelt. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für unsere Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der administrativen Vorbereitung und Finanzierung der außergerichtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung bestimmter Ansprüche aus Ihrem Mietverhältnis.
Überschriften und Einleitungen dienen nur der besseren Lesbarkeit. Sie begrenzen oder erweitern den Inhalt der einzelnen Bestimmungen nicht.
Abschnitt I — Grundlagen und Vertragsabschluss
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1. Fairtrag unterstützt Auftraggeber:innen bei der administrativen Erfassung, Strukturierung, Aufbereitung und Weiterleitung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit möglichen Ansprüchen aus einem Mietverhältnis. Fairtrag kann außerdem — nach Maßgabe dieser AGB — bestimmte Kosten einer anwaltlichen Anspruchsprüfung und Anspruchsverfolgung wirtschaftlich finanzieren.
1.2. Fairtrag ist kein Rechtsanwalt und erbringt keine Rechtsberatung, keine Rechtsvertretung, keine rechtliche Einzelfallprüfung, keine rechtliche Erfolgseinschätzung und keine Inkassodienstleistung gegenüber Vermieter:innen, Hausverwaltungen oder sonstigen Dritten.
1.3. Die rechtliche Prüfung, rechtliche Beratung, außergerichtliche Korrespondenz, Verhandlungsführung, Antragstellung, Klageführung, Vertretung vor Schlichtungsstellen, Behörden oder Gerichten sowie die Abgabe rechtserheblicher Erklärungen erfolgen ausschließlich durch unabhängige Rechtsanwält:innen, die von Ihnen gesondert mandatiert und bevollmächtigt werden.
1.4. Gegenstand der möglichen anwaltlichen Bearbeitung können insbesondere Rückforderungs- oder Korrekturansprüche im Zusammenhang mit Mietzins, Betriebskosten, Wertsicherungen oder sonstigen mietvertraglichen Zahlungen sein, soweit diese vom jeweiligen Rechtsanwalt oder der jeweiligen Rechtsanwältin übernommen werden.
1.5. Nicht Gegenstand unserer Leistungen sind insbesondere Räumungsstreitigkeiten, Kündigungsanfechtungen, Besitzstörungsverfahren, selbständige Mängelrügen, Schadenersatzansprüche, strafrechtliche Angelegenheiten, steuerliche Beratung sowie Ansprüche gegen andere Dritte, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wird.
1.6. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbraucher:innen bleiben unberührt. Soweit zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen diesen AGB widersprechen, gehen diese gesetzlichen Bestimmungen vor.
§ 2 Sprache, Informationen und Beschwerden
2.1. Vertragssprache ist Deutsch. Kundendienst, Informationen und Beschwerden werden in deutscher Sprache abgewickelt.
2.2. Beschwerden können an kontakt@fairtrag.at oder an die oben angegebene Anschrift gerichtet werden. Wir bemühen uns, Beschwerden binnen angemessener Frist zu beantworten.
2.3. Sie erhalten diese AGB, die Auftragsbestätigung und wesentliche Vertragsinformationen auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail als PDF oder in einer sonst speicherbaren Form.
§ 3 Vertragsabschluss
3.1. Die bloße Übermittlung von Unterlagen über unsere Website, per E-Mail oder auf anderem Weg stellt zunächst eine Anfrage zur Bearbeitung dar.
3.2. Ein Vertrag mit Fairtrag kommt erst zustande, wenn
- Sie diese AGB akzeptiert haben,
- Sie die wesentlichen Vertragsinformationen, insbesondere zum Erfolgsentgelt und zum Rücktrittsrecht, erhalten haben, und
- Fairtrag Ihren Auftrag in Textform annimmt, insbesondere durch Auftragsbestätigung per E-Mail.
3.3. Fairtrag ist nicht verpflichtet, eine Anfrage anzunehmen. Eine Ablehnung stellt keine rechtliche Beurteilung der Erfolgsaussichten dar.
3.4. Soweit Fairtrag vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist für Verbraucher:innen mit der Leistung beginnen soll, erfolgt dies nur nach Ihrer ausdrücklichen Erklärung gemäß § 14 dieser AGB.
Abschnitt II — Leistungen von Fairtrag und anwaltliche Tätigkeit
§ 4 Leistungen von Fairtrag
4.1. Fairtrag erbringt ausschließlich administrative und wirtschaftliche Unterstützungsleistungen. Dazu können insbesondere gehören:
- Entgegennahme und Ordnung Ihrer Unterlagen,
- formale Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung ohne rechtliche Bewertung,
- technische und organisatorische Vorbereitung der Unterlagen für Rechtsanwält:innen,
- Weiterleitung der Unterlagen an von Ihnen gesondert zu bevollmächtigende Rechtsanwält:innen,
- Kommunikation über organisatorische Fragen,
- Finanzierung bestimmter Kosten der Anspruchsprüfung und Anspruchsverfolgung nach § 6,
- Abrechnung eines Erfolgsentgelts nach § 8.
4.2. Fairtrag formuliert keine rechtlichen Forderungsschreiben an Vermieter:innen oder Hausverwaltungen, führt keine rechtlichen Vergleichsverhandlungen, erhebt keine Klagen oder Anträge und gibt keine rechtlichen Erklärungen in Ihrem Namen ab.
4.3. Angaben von Fairtrag zur organisatorischen Abwicklung, zur Kostenfinanzierung oder zur Datenverarbeitung sind keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einschätzung Ihres Anspruchs.
§ 5 Rechtsanwält:innen, Mandat und Vollmacht
5.1. Fairtrag kann Ihnen nach Annahme des Auftrags eine oder mehrere unabhängige, in Österreich zugelassene Rechtsanwält:innen vorschlagen. Name, Kanzlei und Kontaktdaten werden Ihnen vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit bekanntgegeben.
5.2. Ein anwaltliches Mandats- und Vollmachtsverhältnis kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Rechtsanwalt oder der jeweiligen Rechtsanwältin zustande. Voraussetzung ist Ihre gesonderte Mandatierung und Vollmachtserteilung.
5.3. Ohne gesonderte anwaltliche Vollmacht werden keine Klagen, Anträge bei Schlichtungsstellen, verfahrenseinleitenden Eingaben oder sonstigen Vertretungshandlungen in Ihrem Namen gesetzt.
5.4. Die Rechtsanwält:innen entscheiden unabhängig und eigenverantwortlich über die rechtliche Beurteilung und die zweckmäßige Vorgangsweise. Fairtrag erteilt den Rechtsanwält:innen keine fachlichen Weisungen zur rechtlichen Prüfung, Beratung oder Vertretung.
5.5. Die Einbringung einer Klage, eines Antrags bei einer Schlichtungsstelle oder einer sonstigen verfahrenseinleitenden Eingabe erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung durch Sie, sofern nicht eine fristwahrende Maßnahme zur Vermeidung eines unmittelbar drohenden Rechtsnachteils erforderlich ist und Ihre anwaltliche Vollmacht eine solche Maßnahme umfasst.
5.6. Vergleiche, Anspruchsverzichte, Anerkenntnisse, Klagsrücknahmen, Rechtsmittelverzichte und sonstige endgültige Verfügungen über Ihre Ansprüche bedürfen Ihrer vorherigen Zustimmung.
5.7. Lehnen Sie eine von den Rechtsanwält:innen empfohlene Vorgangsweise oder einen von den Rechtsanwält:innen empfohlenen Vergleich ab, kann Fairtrag die weitere Finanzierung künftiger Kosten beenden. Bereits nach diesen AGB übernommene Kosten bleiben davon unberührt, soweit keine Ausnahme nach § 6.5 vorliegt.
Abschnitt III — Kostenfinanzierung und Kostenrisiko
§ 6 Kostenübernahme durch Fairtrag
6.1. Soweit Fairtrag eine Angelegenheit zur Finanzierung annimmt und Sie den jeweils vorgeschlagenen Rechtsanwalt oder die jeweilige Rechtsanwältin gesondert bevollmächtigen, übernimmt Fairtrag im Innenverhältnis die nachfolgend genannten Kosten der von Fairtrag finanzierten Anspruchsprüfung und Anspruchsverfolgung:
- anwaltliche Kosten der beauftragten Rechtsanwält:innen,
- Gerichtsgebühren und Pauschalgebühren,
- Gebühren oder Kosten von Schlichtungsstellen, soweit solche anfallen,
- notwendige Sachverständigenkosten, sofern diese vorab von Fairtrag freigegeben wurden,
- notwendige Barauslagen,
- im Fall des Unterliegens oder teilweisen Unterliegens rechtskräftig auferlegte gegnerische Kosten, soweit diese auf der von Fairtrag finanzierten Anspruchsverfolgung beruhen.
6.2. Die Kostenübernahme erfolgt als interne Freistellung. Das bedeutet: Soweit Gerichte, Behörden, Schlichtungsstellen oder Verfahrensgegner Kosten formal Ihnen gegenüber geltend machen, stellt Fairtrag Sie nach Maßgabe dieser AGB davon frei.
6.3. Fairtrag kann Kosten direkt bezahlen, bevorschussen oder Ihnen nach Zahlung erstatten. Die konkrete Abwicklung erfolgt nach Abstimmung mit den Rechtsanwält:innen.
6.4. Kostenersatzbeträge, die von Vermieter:innen, Hausverwaltungen oder sonstigen Gegner:innen aufgrund der finanzierten Anspruchsverfolgung geleistet werden, dienen vorrangig zur Deckung der von Fairtrag finanzierten Kosten. Diese Kostenersatzbeträge erhöhen nicht die Bemessungsgrundlage des Erfolgsentgelts nach § 8.
6.5. Die Kostenübernahme gilt nicht für Kosten, die dadurch entstehen, dass Sie
- vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben machen,
- wesentliche Informationen trotz konkreter Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht bereitstellen,
- ohne Abstimmung mit den Rechtsanwält:innen rechtliche Schritte setzen, Vergleiche schließen, Ansprüche anerkennen, auf Ansprüche verzichten oder sonst über die Angelegenheit verfügen, und dadurch Mehrkosten verursachen,
- nach Beendigung der Finanzierung die Angelegenheit auf eigene Verantwortung fortführen, sofern Fairtrag die weitere Finanzierung nicht ausdrücklich in Textform bestätigt.
6.6. Für bloß erfolglose Anspruchsverfolgung fallen Ihnen keine Kosten gegenüber Fairtrag an. „Kein Erfolg = keine Kosten" gilt vorbehaltlich der ausdrücklich in § 6.5 genannten Ausnahmefälle.
Abschnitt IV — Ihre Mitwirkung
§ 7 Mitwirkungspflichten
7.1. Sie unterstützen Fairtrag und die von Ihnen bevollmächtigten Rechtsanwält:innen durch vollständige und richtige Informationen. Sie stellen insbesondere, soweit vorhanden, folgende Unterlagen bereit:
- Mietvertrag samt Nachträgen,
- Betriebskostenabrechnungen,
- Mietzinsvorschreibungen,
- Zahlungsbelege,
- bisherige Korrespondenz mit Vermieter:in oder Hausverwaltung,
- Informationen zu bereits erhaltenen Rückzahlungen, Gutschriften, Vergleichen oder sonstigen Einigungen,
- sonstige von den Rechtsanwält:innen angeforderte, für die Angelegenheit relevante Unterlagen.
7.2. Sie versichern, dass Ihre Angaben nach bestem Wissen vollständig und richtig sind.
7.3. Sind mehrere Personen Mieter:innen oder Anspruchsinhaber:innen, bestätigen Sie, dass Sie entweder selbst anspruchsberechtigt sind oder zur Übermittlung der Unterlagen und zur Kommunikation mit Fairtrag berechtigt sind. Für rechtliche Schritte kann erforderlich sein, dass weitere Anspruchsinhaber:innen gesondert zustimmen oder Vollmacht erteilen.
7.4. Sie informieren Fairtrag und die Rechtsanwält:innen unverzüglich, wenn
- Vermieter:innen oder Hausverwaltungen direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen,
- Zahlungen, Gutschriften, Aufrechnungen oder sonstige wirtschaftliche Vorteile direkt an Sie geleistet werden,
- Ihnen neue Unterlagen oder Informationen bekannt werden,
- Sie eine Einigung, einen Vergleich, einen Verzicht oder eine sonstige Verfügung über die Angelegenheit erwägen.
7.5. Sie bleiben jederzeit berechtigt, unabhängige rechtliche Beratung einzuholen. Eigene rechtliche Schritte in derselben Angelegenheit sollten Sie vorab mit den von Ihnen bevollmächtigten Rechtsanwält:innen abstimmen, damit keine Fristen, Kosten- oder Verfahrensnachteile entstehen.
7.6. Während der von Fairtrag finanzierten Bearbeitung verpflichten Sie sich, die vertragsgegenständliche Forderung nicht ohne vorherige Information an Fairtrag und die Rechtsanwält:innen an Dritte abzutreten, zu verpfänden, darüber zu vergleichen oder sonst darüber zu verfügen, soweit dadurch die finanzierte Anspruchsverfolgung beeinträchtigt werden kann.
Abschnitt V — Erfolgsentgelt und Abrechnung
§ 8 Erfolgsentgelt
8.1. Fairtrag erhält nur im Erfolgsfall ein Erfolgsentgelt.
8.2. Das Erfolgsentgelt beträgt 35 % inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer des tatsächlich erzielten Rückzahlungs- oder Gutschriftbetrags aus der vertragsgegenständlichen Angelegenheit.
8.3. Zur Bemessungsgrundlage zählen insbesondere Beträge, die
- an Sie ausgezahlt werden,
- auf ein von den Rechtsanwält:innen bekanntgegebenes Anderkonto oder Treuhandkonto gezahlt werden,
- Ihrem Mietkonto gutgeschrieben werden,
- durch Aufrechnung, Verrechnung oder sonstige wirtschaftlich gleichwertige Erfüllung zu Ihren Gunsten berücksichtigt werden.
8.4. Nicht zur Bemessungsgrundlage zählen
- Verzugszinsen,
- gesetzliche Zinsen,
- Kostenersatzbeträge,
- Ersatz von Gerichtsgebühren, Rechtsanwaltskosten oder Sachverständigenkosten,
- künftige Mietersparnisse, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wird.
8.5. Wird kein Rückzahlungs-, Gutschrift- oder vergleichbarer wirtschaftlicher Erfolg erzielt, schulden Sie Fairtrag kein Erfolgsentgelt.
8.6. Zahlungen von Vermieter:innen oder Hausverwaltungen sollen grundsätzlich auf ein von den bevollmächtigten Rechtsanwält:innen bekanntgegebenes Anderkonto/Treuhandkonto oder direkt an Sie erfolgen. Fairtrag selbst macht gegenüber Vermieter:innen oder Hausverwaltungen keine Forderungen im eigenen Namen geltend und übernimmt keine gerichtliche oder außergerichtliche Forderungseinziehung.
8.7. Soweit Zahlungen auf ein anwaltliches Anderkonto/Treuhandkonto erfolgen, können Sie die Rechtsanwält:innen gesondert anweisen, das Erfolgsentgelt an Fairtrag auszukehren und den verbleibenden Betrag an Sie weiterzuleiten. Die Abrechnung erfolgt transparent und nachvollziehbar.
8.8. Erhalten Sie eine Rückzahlung oder Gutschrift direkt, sind Sie verpflichtet, Fairtrag unverzüglich zu informieren. Fairtrag stellt Ihnen das Erfolgsentgelt in Rechnung. Die Zahlung ist binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt fällig.
8.9. Sie erhalten nach Eintritt eines Erfolgs eine Abrechnung, aus der zumindest hervorgeht:
- erhaltener Rückzahlungs- oder Gutschriftbetrag,
- nicht einbezogene Zinsen,
- nicht einbezogene Kostenersatzbeträge,
- Bemessungsgrundlage,
- Erfolgsentgelt inklusive Umsatzsteuer,
- Auszahlungsbetrag an Sie.
8.10. Geben Sie eine Kontoverbindung bekannt, bestätigen Sie, über dieses Konto verfügungsberechtigt zu sein. Überweist Fairtrag oder der beauftragte Rechtsanwalt schuldbefreiend auf die zuletzt von Ihnen bekanntgegebene Kontoverbindung und trifft Fairtrag oder den Rechtsanwalt kein Verschulden, gilt die Zahlungspflicht insoweit als erfüllt.
Abschnitt VI — Laufzeit und Vertragsbeendigung
§ 9 Laufzeit und Beendigung
9.1. Der Vertrag beginnt mit Annahme durch Fairtrag gemäß § 3 und endet, wenn
- die Angelegenheit abgeschlossen ist und die Abrechnung erfolgt ist,
- Fairtrag die Finanzierung nach Maßgabe dieser AGB beendet,
- Sie oder Fairtrag den Vertrag wirksam kündigen,
- Sie als Verbraucher:in wirksam vom Vertrag zurücktreten.
9.2. Die Angelegenheit ist insbesondere abgeschlossen, wenn der erzielte Betrag abgerechnet und an Sie weitergeleitet wurde oder wenn die Rechtsanwält:innen mitteilen, dass eine weitere Anspruchsverfolgung nicht zweckmäßig oder nicht erfolgversprechend ist.
9.3. Sie können den Vertrag mit Fairtrag jederzeit in Textform kündigen. Bereits entstandene Erfolgsentgelte für vor Wirksamwerden der Kündigung erzielte Erfolge bleiben unberührt.
9.4. Fairtrag kann den Vertrag oder die weitere Finanzierung in Textform beenden, wenn
- die Rechtsanwält:innen die weitere Anspruchsverfolgung als nicht zweckmäßig oder nicht erfolgversprechend beurteilen,
- Sie notwendige Mitwirkung trotz konkreter Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht leisten,
- Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Angaben machen,
- ein Interessenkonflikt, ein rechtliches Hindernis oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt,
- Sie eine von den Rechtsanwält:innen empfohlene Vorgangsweise oder einen empfohlenen Vergleich ablehnen und Fairtrag die weitere Finanzierung nicht fortsetzen möchte.
9.5. Die Beendigung des Vertrags mit Fairtrag beendet nicht automatisch ein gesondertes anwaltliches Mandat zwischen Ihnen und den Rechtsanwält:innen. Ob und zu welchen Bedingungen das anwaltliche Mandat fortgeführt wird, klären Sie unmittelbar mit den Rechtsanwält:innen.
9.6. Endet die Finanzierung durch Fairtrag, trägt Fairtrag die bis zum Wirksamwerden der Beendigung nach diesen AGB übernommenen Kosten. Kosten für eine anschließende Fortführung der Angelegenheit werden nur übernommen, wenn Fairtrag dies ausdrücklich in Textform bestätigt.
9.7. Für Auftraggeber:innen, die Unternehmer:innen sind, räumt Fairtrag freiwillig ein Rücktrittsrecht binnen sieben Werktagen ab Vertragsschluss ein, solange noch keine Unterlagen an Rechtsanwält:innen zur Mandatsprüfung weitergeleitet wurden. Das gesetzliche Rücktrittsrecht von Verbraucher:innen richtet sich nach § 14.
Abschnitt VII — Haftung
§ 10 Haftung von Fairtrag
10.1. Fairtrag haftet gegenüber Verbraucher:innen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Schäden an der Person, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
10.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Fairtrag gegenüber Verbraucher:innen nur, soweit dies gesetzlich zulässig beschränkt werden kann. Eine Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleibt unberührt.
10.3. Gegenüber Unternehmer:innen haftet Fairtrag — soweit gesetzlich zulässig — außer bei Personenschäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10.4. Fairtrag haftet nicht für die rechtliche Beurteilung, Beratung oder Vertretung durch die von Ihnen gesondert mandatierten Rechtsanwält:innen, soweit Fairtrag kein eigenes Verschulden trifft. Die Haftung der Rechtsanwält:innen richtet sich nach Gesetz und dem jeweiligen anwaltlichen Mandatsverhältnis.
10.5. Gesetzliche Gewährleistungs- und Schadenersatzrechte bleiben unberührt.
Abschnitt VIII — Datenschutz und Kommunikation
§ 11 Datenschutz, Datenweitergabe und Kommunikation
11.1. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage und die Durchführung des Vertrags verarbeitet Fairtrag personenbezogene Daten. Details ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
11.2. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Fairtrag die von Ihnen bereitgestellten Unterlagen und Informationen an die Ihnen vorgeschlagenen oder von Ihnen bevollmächtigten Rechtsanwält:innen weiterleitet, soweit dies zur Mandatsprüfung, Anspruchsprüfung, Anspruchsverfolgung, Kostenfinanzierung oder Abrechnung erforderlich ist.
11.3. Die Rechtsanwält:innen sind eigenständig für die anwaltliche Bearbeitung und die Einhaltung ihrer berufsrechtlichen Pflichten verantwortlich.
11.4. Fairtrag erhält von den Rechtsanwält:innen nur jene Informationen, die zur organisatorischen Abwicklung, Finanzierung, Kostenkontrolle und Abrechnung erforderlich sind, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist und Sie entsprechend zugestimmt haben.
11.5. Erklärungen zwischen Ihnen und Fairtrag können in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail, sofern nicht zwingend gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
11.6. Sie informieren Fairtrag über Änderungen Ihrer Kontaktdaten. Rechtlich erhebliche Erklärungen gelten nur nach den gesetzlichen Regeln als zugegangen.
Abschnitt IX — Anwendbares Recht und Gerichtsstand
§ 12 Anwendbares Recht
12.1. Für Verträge mit Fairtrag gilt englisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2. Gegenüber Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates entzogen werden, in dem die Verbraucher:innen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sofern solche Bestimmungen anwendbar sind.
§ 13 Gerichtsstand
13.1. Ist der Auftraggeber Unternehmer:in, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der sachlich zuständige Gerichtsort am Sitz von Fairtrag.
13.2. Ist der Auftraggeber Verbraucher:in, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Klagen gegen Verbraucher:innen kann nur die Zuständigkeit jenes Gerichts begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Beschäftigungsort der Verbraucher:innen liegt, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
13.3. Gesetzliche Gerichtsstände für Klagen von Verbraucher:innen gegen Fairtrag werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen.
Abschnitt X — Schlussbestimmungen
§ 14 Form, Änderungen und Wirksamkeit
14.1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, sofern nicht zwingend gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. E-Mail genügt der Textform.
14.2. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
14.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine geltungserhaltende Reduktion zulasten von Verbraucher:innen findet nicht statt.
Abschnitt XI — Rücktrittsrecht für Verbraucher:innen
§ 15 Rücktrittsrecht
15.1. Wenn Sie Verbraucher:in sind, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten.
15.2. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
15.3. Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie Fairtrag mittels eindeutiger Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, von diesem Vertrag zurückzutreten.
Die Erklärung ist zu richten an:
ADHELDEN LTD86-90 Paul Street, London, EC2A 4NE, England
E-Mail: kontakt@fairtrag.at
15.4. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden.
§ 16 Folgen des Rücktritts
16.1. Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten, hat Fairtrag Ihnen alle Zahlungen, die Fairtrag von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt bei Fairtrag eingegangen ist.
16.2. Für diese Rückzahlung verwendet Fairtrag dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern mit Ihnen nichts anderes vereinbart wurde. Ihnen werden wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet.
16.3. Fairtrag beginnt mit der Dienstleistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist nur, wenn Sie dies ausdrücklich verlangen.
16.4. Verlangen Sie ausdrücklich, dass Fairtrag vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Dienstleistung beginnt, und treten Sie anschließend wirksam zurück, verrechnet Fairtrag für eigene bis dahin erbrachte Leistungen kein anteiliges Entgelt, sofern bis zum Rücktritt kein Erfolg gemäß § 8 eingetreten ist.
16.5. Wurde die Dienstleistung auf Ihr ausdrückliches Verlangen vor Ablauf der Rücktrittsfrist vollständig erbracht und haben Sie bestätigt, dass Sie den Verlust Ihres Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung zur Kenntnis nehmen, erlischt Ihr Rücktrittsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
16.6. Die Beauftragung und Vollmachtserteilung an Rechtsanwält:innen erfolgt gesondert. Ein Rücktritt vom Vertrag mit Fairtrag ersetzt nicht automatisch eine gegenüber Rechtsanwält:innen abzugebende Erklärung. Bitte wenden Sie sich bei Rücktritt auch an die jeweils bevollmächtigten Rechtsanwält:innen, sofern bereits ein anwaltliches Mandat erteilt wurde.
§ 17 Muster-Rücktrittsformular
Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten wollen, können Sie dieses Formular verwenden. Die Verwendung des Formulars ist nicht verpflichtend.
An:ADHELDEN LTD
86-90 Paul Street, London, EC2A 4NE, England
E-Mail: kontakt@fairtrag.at
Hiermit trete ich vom Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung zurück:
Dienstleistung: administrative Unterstützung und Kostenfinanzierung im Zusammenhang mit möglichen Ansprüchen aus meinem Mietverhältnis
Beauftragt am: [●]
Name der Verbraucher:in: [●]
Anschrift der Verbraucher:in: [●]
E-Mail: [●]
Datum: [●]
Unterschrift nur bei Mitteilung auf Papier:
_________________________
Hinweis für den Online-Checkout (für Entwickler)
Diese Erklärungen sollten beim Checkout nicht vorangekreuzt sein und separat aktiv angeklickt werden:
- [ ] Ich habe die AGB, die Informationen zum Erfolgsentgelt und die Rücktrittsbelehrung gelesen und akzeptiere sie.
- [ ] Ich verlange ausdrücklich, dass Fairtrag vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist mit der Dienstleistung beginnt.
- [ ] Ich bestätige, dass ich zur Kenntnis genommen habe, dass mein Rücktrittsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist verloren gehen kann.